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Büro Hilfe Gelderland
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Erkläre dich nie,

Beschwere dich nie!

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AGB und Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses

  1. Allgemeines
    Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen Büro Hilfe Gelderland und deren Kunden.
    Abweichenden Geschäfts- oder Vertragsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Abweichungen bedürfen zur Wirksamkeit einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
    Büro Hilfe Gelderland ist berechtig, bei Nichteinhaltung der AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, bereits erteilte Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.


  2. Preis
    Die Preise verstehen sich zzgl. der zur Zeit gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Postsendungen gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Kunden. Die Abrechnung der Leistungen und Lieferungen erfolgt per Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist durch Überweisung
    auf das angegebene Konto innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung, ohne Abzug, zu zahlen. Im Einzelfall behält sich Büro Hilfe Gelderland vor, Leistungen per Barkasse oder ggf. per Nachnahme zu kassieren. Büro Hilfe Gelderland steht das Recht zu, in Verzug befindliche Kunden von weiteren Dienstleistungen auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge abgeschlossen wurden.
    Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

  3. Eigentumsvorbehalt
    Büro Hilfe Gelderland behält sich das Eigentum an den dem Kundenerbrachten Dienstleistungen und Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Liefer- und Leistungsvereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
    Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich per Post, E-Mail oder Fax. Vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung. Sind erforderliche, notwendige Angaben und Unterlagen nicht rechzeitig vorhanden, verlängert sich die Frist entsprechend. Der Kunde ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der zugesagten Lieferfrist Büro Hilfe Gelderland einen Nachfrist zu setzen. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
    Büro Hilfe Gelderland ist zu Teillieferungen berechtig, es sei denn, ausdrücklich ist etwas anderes vereinbart worden. Im Falle technischer Betriebsstörungen, eines Streiks oder höherer Gewalt hat der Kunde kein Recht auf Schadenersatz oder Verzugsschaden bei Nichterfüllung oder Lieferverzögerung der Leistung. 

  4. Rücktritt
    Tritt der Kunde von einem bereits erteilten und rechtskräftigen Auftrag von Dienstleistungen zurück, so muss der Kunde für den entgangenen Gewinn bzw. schon erstellte Schreibarbeiten eine pauschale Entschädigung des kalkulierten Rechnungsbetrages zahlen.

  5. Gewährleistung, Haftungsausschluss
    Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung gemeldet werden. An den Leistungen darf nichts geändert werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch entfällt. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Büro Hilfe Gelderland haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Als Schadenersatz werden maximal 5 % vom Auftragswert pauschal festgesetzt. Für Fehler in Schreibarbeiten wird keine Haftung übernommen.

  6. Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses

    Büro Hilfe Gelderland hat über Angelegenheiten des Auftraggebers, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach geboten, gesetzlich geregelt oder durch Weisung des Auftraggebers angeordnet, Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.

    Zur Schweigepflicht gehört ferner, dass Büro Hilfe Gelderland nicht ohne Genehmigung des Auftraggebers von dienstlichen Schriftstücken, Zeichnungen, bildlichen Darstellungen, Formularen, Therapiematerialien usw. Ab- oder Nachbildungen, Abschriften oder Fotokopien weder für sich noch für Dritte fertigt oder beschafft.

    Auszug aus § 203 des Strafgesetzbuches:

    „Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Angehöriger eines anderen Heilberufes, der eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, anvertraut worden oder bekannt geworden ist, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.
    Den Genannten stehen ihre berufsmäßig tätigen Gehilfen gleich“.

    Büro Hilfe Gelderland versichert, dass alle relevanten Datenschutzbestimmungen beachtet werden.

Erfüllungsort, Gerichtsstand
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die restliche Bedingungen weiterhin wirksam.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Geldern

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